Wie viele Adventssonntage?

Wenn das fünfte Lichtlein brennt

Weil Weihnachten auf einen Sonntag fällt, beginnt der Advent dieses Jahr so früh wie schon lange nicht mehr. Die Dauer der Adventszeit ist nämlich im Kirchenjahr genau geregelt: Sie muss vier Sonntage umfassen und spätestens an Weihnachten enden. Je nachdem, auf welchen Wochentag also das Christfest fällt, ist die Adventszeit mal kürzer oder länger. 

Rein theoretisch kann der vierte Adventssonntag auf jedes Datum zwischen dem 18. und dem 24. Dezember fallen. Fällt er zum Beispiel – so wie nächstes Jahr – auf Heiligabend, den Vorabend des Weihnachtfests, ist der Advent nur 22 Tage lang. In diesem Jahr freilich dauert die Adventszeit ganze 28 Tage – also besonders lang. Zumindest aus heutiger Sicht. Denn die bekannte Regel mit den vier Adventssonntagen galt nicht immer. 

„Advent, Advent, ein Lichtlein brennt, erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier – dann steht das Christkind vor der Tür.“ So kunstvoll gereimt lernte früher fast jedes Kind anhand der Kerzen auf dem Adventskranz die Adventszeit kennen. Die älteren ergänzten oft frech: „Und wenn das fünfte Lichtlein brennt, dann hast du Weihnachten verpennt!“ Für heutige Ohren klingt das spaßig. 

Bis zu sieben Sonntage

Einst aber gab es tatsächlich fünf oder noch mehr Adventssonntage. Dies lag an der jeweils maßgeblichen Liturgie. So umfasste der Advent im Bereich der altspanischen Kirche ursprünglich fünf bis sechs Sonntage. Im altgallischen und mailändischen Liturgiebereich zählte man sogar sechs bis sieben. Auch in Rom feierte man lange Zeit sechs Adventssonntage, ehe sich die heutige gregorianische Praxis mit nur vier Sonntagen im Advent durchsetzte. 

Die adventliche Vielfalt sorgte offenbar für einigen Streit – bis dieser schließlich im Jahr 1038 in der Pfalz beigelegt wurde. Seitdem ist die Vorbereitungszeit aufs Weihnachtsfest in der katholischen Kirche verbindlich festgeschrieben. Dazu trug vor allem Kaiser Konrad II. bei. Am 26. November 1038 machte er auf dem Rückweg aus Burgund bei seinem Onkel Station, Bischof Wilhelm von Straßburg. 

Der aber hatte an jenem Tag wenig Zeit für Verwandtenbesuche. Wie in den gallisch-fränkischen Liturgiebüchern festgeschrieben, feierte er in Straßburg nämlich gerade den ersten Advent. Das sei eine Woche zu früh, wies der Kaiser seinen Onkel zurecht und reiste mit den ihn begleitenden Bischöfen wütend weiter. Konrad hatte den ersten Advent erst eine Woche später in seinem Terminkalender stehen. 

Weil ihm als Kaiser an einer einheitlichen Vorweihnachtszeit gelegen war, berief er noch am gleichen Tag eine Synode im Kloster Limburg ein. Dessen Ruinen finden sich heute vor den Toren der pfälzischen Stadt Bad Dürkheim. Dort sollte im Kreis der Bischöfe die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Kaiser und seinem Onkel, dem Straßburger Bischof, ausgeräumt werden. „Straßburger Adventsstreit“ wurde die Angelegenheit später genannt.

Die Wochen vor dem Christfest sind traditionell mit Fastengeboten verbunden, die den Alltag und das Wirtschaftsleben von Millionen Menschen betrafen. Auch deshalb sollte eine Vereinheitlichung der Adventszeit her. Im Zentrum der bischöflichen Beratung stand eine Frage: Zählt Heiligabend als vierter Advent oder nicht? Oder anders gefragt: Soll die Adventszeit vier oder fünf Wochen dauern? 

Wie sehr dies die Kirche beschäftigte, geht aus zeitgenössischen Briefen und Schriften hervor. Abt Berno von Reichenau (um 978 bis 1048) etwa plädierte vehement dafür, den Advent nicht vor dem 27. November und nicht nach dem 3. Dezember beginnen zu lassen. In einem Brief an den Mainzer Erzbischof Aribo, den mächtigsten Kirchenmann des Reichs, verwies er zudem auf die noch immer unterschiedliche Praxis in der Adventsliturgie, die es unbedingt zu regeln gelte, wenn man eine einige Kirche wolle. 

Hinzu kam, dass manchmal sogar innerhalb einer Diözese der Adventsbeginn unterschiedlich gehandhabt wurde: dass etwa in den Klöstern zu anderen Zeiten Advent gefeiert wurde als in den übrigen Kirchen. Mit seinem Brief rannte Abt Berno beim Mainzer Erzbischof Aribo und seinem Nachfolger Bardo offene Türen ein. Auch sie wünschten sich nichts sehnlicher als eine einheitliche Regelung der Adventszeit. 

Auf vier begrenzt

Auf der Synode im Kloster Limburg fand der Straßburger Bischof keine Mitstreiter für seine Position. Daher beschlossen die übrigen dort vertretenen Bischöfe unter der Führung Kaiser Konrads schließlich, die Zahl der Adventssonntage auf vier zu begrenzen und den ersten Advent frühestens am 27. November zu feiern. 

Auffallend ist, wie stark sich der Kaiser im Rahmen der Versammlung engagierte. Ihm nämlich war daran gelegen, dass Staat und Kirche in Fragen wie der nach der Regelung der Feiertage an einem Strang ziehen. Als „vicarius christi“ (Stellvertreter Christi) mischte sich Konrad II. in die innerkirchlichen, von liturgischen Fragen geprägten Auseinandersetzungen ein. Den Titel beanspruchte später allein der Papst.

Konrads Onkel Wilhelm in Straßburg aber ließ sich von der einhelligen Meinung seiner Bischofskollegen nicht beeindrucken und machte erst einmal weiter wie gewohnt: mit fünf Adventssonntagen. Erst im folgenden Jahrhundert lassen die Quellen erkennen, dass man sich auch in Straßburg der Mehrheitsmeinung beugte. 

Noch im Jahr 1363, als Weihnachten mal wieder auf einen Montag fiel, feierte ein Kaplan im elsässischen Battenheim nach alter Sitte. „Hic celebratur Adventus“, notierte er in sein Tagebuch – am 26. November. Und damit einen Tag früher als erlaubt.

Günter Schenk